Samstag, April 20, 2024
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Präzisierung der Turnierordnung

Präzisierung der Turnierordnung

Die Turnierordnung (TO) des Schachbunds Rheinland-Pfalz (SBRP) lautet in Art. VI Ziffer 8 bisher wie folgt:

„Zur Mannschaftsmeisterschaft sind nur Vereinsmannschaften zugelassen. Sie bestehen aus acht Vereinsmitgliedern.“

Das Erweiterte Präsidium des SBRP hat zur Klarstellung und Präzisierung dieser Formulierung aus gegebenem Anlass im schriftlichen Umlaufverfahren einstimmig folgende Ergänzung hierzu beschlossen:

„Als Vereinsmannschaft im Sinne der TO gelten alle Mannschaften, deren Spieler einer gemeinsamen Spielerpassliste des Deutschen Schachbunds (DSB) angehören.“

Damit ist der Aufstieg z.B. der SG Mörsdorf/Lahr oder der SG Schweich-Trittenheim aus der Rheinlandliga grundsätzlich möglich, sofern eine gemeinsame Spielerpasslist vorliegt.

Lothar Kirstges
Beauftragter für den Mannschaftsspielbetrieb